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Roland Schäfer


Meine Antworten
zu einigen Fragen, die mir im Zusammenhang mit der Räumung mehrfach gestellt wurden.

Räumung zweier Wohnhäuser in Bergkamen am 15. Mai 2019 wegen Brandschutzmängeln

(erstmalig online 03.07.2019)
(letztmalig aktualisiert 05. 08. 2019)


Vorab: Worum geht es?

Die verbundenen achtstöckigen Wohngebäude Töddinghauser Straße 135 und 137 im Stadtzentrum der Stadt Bergkamen, schräg gegenüber vom Rathaus der Stadt, befinden sich südlich eines leerstehenden großen Einzelhandelskomplexes, den ehemaligen Turmarkaden.
Die Wohngebäude bestehen aus insgesamt 60 Eigentumswohnungen, von denen 30 von den Eigentümern selbst bewohnt werden, während die 30 anderen Eigentumswohnungen vermietet sind. Insgesamt lebten ca. 95 Personen in den beiden Gebäuden. Diese wurden Anfang der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts errichtet (Baugenehmigung vom 26.08.1971).
Im Kellergeschoss sind die Wohngebäude mit den nördlich angrenzenden ehemaligen Turmarkaden verbunden.

Am 15. Mai 2019 wurden die Gebäude durch Anordnung der Stadt Bergkamen für unbewohnbar erklärt und geräumt.
Dieser Vorgang löste in den Medien, insbesondere bei Facebook, zahlreiche Diskussionen aus. Durch ein Video "Hilferuf aus NRW" eines anonymen "Mister Beyond" vom 22. Juni 2019 bei YouTube sowie verschiedene medienwirksame Aktionen der Bewohner und von Sympathisanten wurde diese Diskussion noch befeuert.


1. Was empfinde ich hinsichtlich der evakuierten Menschen?

Natürlich habe ich mich gefragt, wie ich reagieren würde, wenn ich mich in dieser Situation befinden würde. Wenn ich jahre- oder sogar jahrzehntelang im Glauben war, alles sei in bester Ordnung. Wenn ich mich darauf gefreut hätte, meinen Lebensabend in meinen eigenen, wohlverdienten vier Wänden, auf die ich mein Leben lang hingearbeitet habe, die ich mühselig renoviert habe, zu verbringen und jetzt so plötzlich vor dem Nichts stehe.
Deshalb verstehe ich diese Ohnmacht, Verzweiflung, Wut und Angst.

Sowohl als Bürgermeister der Stadt Bergkamen aber auch schlicht und ergreifend als Mensch tun mir diese Menschen unendlich leid. Ihnen gehört mein tiefstes Mitgefühl.

Und genau deshalb ist es mir auch wichtig, eine sachlich umfassende Klärung herbeizuführen.

Unmittelbar nach der Einweisung von einigen Evakuierten, die keine eigene andere Unterkunft gefunden hatten, in die städtischen Übergangswohnungen habe ich alle Wohnungen besucht und mit den Anwesenden gesprochen.
Öffentlich habe ich mich zweimal den Fragen und Diskussionen der Evakuierten - und anderer Interessierter - gestellt, einmal am 23. 05. auf dem Stadtmarkt und am 06. 07. auf dem Platz der Partnerstädte an der Töddinghauser Straße. Zusätzlich haben einige der Evakuierten auch mein regelmäßiges wöchentliches Gesprächsangebot in der Bürgermeistersprechstunden in Anspruch genommen.

2. Was halte ich von der neu gegründeten Facebook-Gruppe "Jetzt reichts - Unterstützung für Töddinghauser Straße 135 und 137" ?

Ich finde es sehr gut, dass sich hier Menschen aus Bergkamen und von woanders her zusammengefunden haben, die den betroffenen evakuierten Menschen Hilfestellung leisten wollen.
Dies zeigt, dass in der Bergkamener Bevölkerung eine große Hilfsbereitschaft und Solidarität für Menschen, die in Not geraten sind, besteht.

Ein erfreuliches Zeichen für unsere Stadt, und etwas, auf das ich stolz bin!

Allerdings hat mich und andere etwas irritiert, dass im Laufe der Zeit in dieser Facebook-Gruppe offensichtlich ein politischer Kampf gegen die Stadt und gegen Führungspersonal der Stadt, inklusive meiner Person, in den Vordergrund rückte. Und auch eine gewisse Nähe zu extremistischen Gruppierungen erkennbar wurde.

3. Was sage ich zu dem Video "Hilferuf aus NRW" von "Mister Beyond", das zahlreich bei Facebook geteilt und zahllos bei Facebook und YouTube kommentiert wurde?

Wir leben in einer Zeit, in der unsere Bürgerinnen und Bürger das Handeln ihrer Verwaltung zunehmend hinterfragen. Das ist auch richtig und ok. Deshalb bin und bleibe ich für jede Bürgerin und jeden Bürger persönlich ansprechbar. Auch für den Verfasser des Videos.

Der Verfasser nennt jedoch weder seinen Namen noch zeigt er sein Gesicht. Offenbar war er als Eigentümer einer der Bewohner der betroffenen Häuser.
Er verdreht und verzerrt Tatsachen, arbeitet mit Andeutungen, "Intuition" und Vermutungen und greift dabei mit einer wilden Verschwörungstheorie ("Die Stadt als gekaufter Handlanger der benachbarten Turmarkaden, die die Wohnhäuser abreissen möchte!") ohne Beweise namentlich genannte Menschen konkret und massiv persönlich an, insbesondere die Sozialdezernentin der Stadt Bergkamen und den Geschäftsführer der Interra Immobilien AG von dern Turmarkaden.
Insgesamt empfinde ich dieses Video deshalb als ein feiges Machwerk. Den evakuierten Bewohnerinnen und Bewohnern nützt es nichts, sondern verunsichert und verängstigt sie noch mehr.

Ich kann durchaus nachvollziehen, dass Menschen, die plötzlich mit einer für sie nur schwer verständlichen und extrem belastenden Situation konfrontiert werden, nach einfachen Erklärungen suchen. Insbesondere die Frage, wer ist "schuld" an ihrer mißlichen Lage, führt sicher sehr leicht dazu, die Verantwortung nicht im Bereich der Betroffenen zu suchen - die Wohnungseigentümergemeinschaft, der frühere Hausverwalter, von diesem beauftragte Firmen -, sondern ausserhalb: "die da oben", "die Stadtverwaltung", "die SPD", "private Investoren mit Profitinteressen", die alle böswillig zu Lasten der einfachen Bürger zusammenarbeiten.
Bei allem Verständnis bleiben es aber letztlich absurde Verschwörungstheorien.

Dabei erschreckt es mich auch sehr, wie leichtgläubig dieses anonyme Video im Internet unkritisch geteilt und kommentiert wurde.
"Es ist ein Video bei YouTube und Facebook - also muss es die Wahrheit sein!", scheinen viele Menschen zu glauben.

Wer es sich antun möchte, hier ist der Link auf YouTube zu dem mehr als 30 Minuten langen Video des anonymen "Mister Beyond" => "Hilferuf aus NRW" .

Zum Thema anonymes Video, Verschwörungstheorien und Gerüchten auch der => Westfälisches Anzeiger vom 25.06.2019

4. Jetzt zu den Fakten: warum kam es zu der Evakuierung der Bewohnerinnen und Bewohner am 15. Mai 2019?

Am Freitag, den 10. Mai 2019 kam es - vermutlich durch Brandstiftung - zu einem Brand im Kellergeschoss der benachbarten Turmarkaden. Die alarmierte Feuerwehr der Stadt Bergkamen konnte den Brand schnell löschen. Festgestellt wurde dabei, dass der entstandene Rauch sich über die Turmarkaden hinaus auch in den angrenzenden Wohngebäuden der Töddinghauser Straße verbreitete. Dies führte dazu, dass in Teilbereichen innerhalb der Gebäude Kohlenmonoxid in Konzentrationen von mehr als 200 ppm gemessen wurde. In der Folge wurden die beiden Gebäude mit den 60 Wohneinheiten kurzzeitig evakuiert. Nach ausreichender Durchlüftung durften die Bewohnerinnen und Bewohner in ihre Wohneinheiten zurückkehren.

Aufgrund der Mitteilung der Feuerwehr Bergkamen, die sich die schnelle Rauchgasverteilung in den Wohngebäuden nicht erklären konnte, meldete die Brandschutzdienststelle des Kreises Unna am 13. Mai gegenüber der Stadt Bergkamen Ermittlungsbedarf an.

Die Stadt reagierte schnell. Am 14. Mai kam zu einer Objekterkundung vor Ort, an der sowohl die Hausmeister der Turmarkaden und der Wohngebäude teilnahmen als auch die Feuerwehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen, ein städtischer Brandschutztechniker, die Brandschutzdienststelle des Kreises Unna und die städtische Bauaufsicht.
Festgestellt wurde bei der Ortsbegehung, dass der - die beiden Gebäude verbindende - Technikraum im Kellergeschoss nicht oder nur teilweise die erforderlichen brandschutztechnischen Abschottungen aufweist. Der Brand am 10. Mai hatte offensichtlich dazu geführt, dass Rauchgas von der Seite der Turmarkaden in den Technikraum und von dort in das Wohnhaus eingedrungen war.

Dieser Rauch konnte sich nach erster Prüfung aus folgenden Gründen innerhalb der Wohngebäude sowohl horizontal als auch vertikal ausbreiten:
- Es sind Müllabwurfschächte vorhanden, die vom Kellergeschoss bis in das achte Obergeschoss führen und nicht alle in der Feuerwehrwiderstandsklasse der Decken und Wände geschlossen wurden.
- Schächte der Zwangsentlüftungen für innenliegende Bäder und Küchen führen durch sämtliche Geschosse und weisen Öffnungen innerhalb jeder Etage zu den unterschiedlichen Wohnungen auf.
- Vorallem aber führen Durchbrüche innerhalb von Wänden, Decken, Schächten und Abkofferungen zu weiteren Wandöffnungen.

Feuer und Rauch können sich somit fast ungehindert über die einzelnen Geschosse und horizontal zwischen den Einheiten 135 und 137 verteilen. Die Kohlenmonoxidkonzentration könnte dann in kürzester Zeit ein Maß annehmen, das einen Aufenthalt innerhalb der Gebäude nicht mehr zulässt.

Zur Klarstellung:
Die am 10.05.2019 gemessenen 200 ppm Kohlenmonoxid sind für einen gesunden Erwachsenen keineswegs tödlich. Für kleine Kinder oder kranke Menschen kann es aber schon kritisch werden. Die Feuerwehr geht übrigens ab einem Wert von 30 ppm CO nur noch mit Atemschutzgeräten ins Gebäude.
Der gemessene Wert ist aber auch überhaupt nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass sich das Gas so schnell im Gebäude verteilen konnte. Beim nächsten Mal könnte die Konzentration deutlich höher, und dann u. U. tödlich sein.

Eine rechtzeitige Rettung aller Betroffenen aus acht Stockwerken kann nach Auffassung der Feuerwehr bei dieser Sachlage nicht mehr gewährleistet werden. Dass es in der Vergangenheit gelungen ist, rechtzeitig alle Menschen aus den Gebäuden zu evakuieren, ist keine Garantie, dass es das nächst mal wieder gelingt.
Genauso wenig war nach Einschätzung der Anwesenden eine kurzfristige Ertüchtigung des Brandschutzes unter weiterer Anwesenheit der Bewohner möglich.

Aus Sicht von Feuerwehr, Brandschutzdienststelle des Kreises Unna und städtischer Bauaufsicht wurde deshalb eine Räumung des Wohnhauses für zwingend erforderlich gehalten.

Die Entscheidung, die Wohngebäude für unbewohnbar zu erklären und räumen zu lassen fiel dann nach einer Krisensitzung durch den Verwaltungsvorstand der Stadt am 15. Mai, nach vorheriger Anhörung des Wohnungsverwalters.
In dieser Ordnungs- und Duldungsverfügung sind die Gründe aufgelistet, warum aus Sicht der Verwaltung nach erster Prüfung eine Räumung zwingend erforderlich war.
Entscheidend ist, dass in der Verfügung ein Gutachten gefordert wird, um den Gesamtumfang der Brandschutzmängel festzustellen. Dieses Gutachten ist von dem Wohnungsverwalter bei dem Brandschutz-Fachbüro "PlanungsgruppeK" aus Unna, auch zügig in Auftrag gegeben worden.
Am 17.05. hat eine gutachterliche Besichtigung unter Beteiligung der offiziellen Stellen stattgefunden. Noch im Mai, am 27. 05., hat der Gutachter eine - noch nicht abschließende - Zusammenstellung von Mängeln vorgelegt, die zum einen die Unbewohnbarkeitserklärung der Stadt vom 15.05. voll bestätigt und zusätzlich weitere Mängel aufgelistet hat.
Leider wurde der Gutachter von der Eigentümergemeinschaft im Anschluss offensichtlich gehindert, konsequent weiter zu arbeiten und ein genehmigungsfähiges Sanierungskonzept vorzulegen - gestuft nach "zwingend vor Wiederbezug zu erledigen" / "schrittweise nach Bezug abzuarbeiten" / "lediglich wünschenswert, aber nicht notwendig" - . Nur dann wäre eine rasche Rückkehr der Bewohnerschaft möglich gewesen.

5. "Mister Beyond" behauptet in seinem anonymen Video, dass Bewohnerinnen und Bewohner der Töddinghauser Straße 137 nur einen leichten Rauchgeruch im Gebäude festgestellt haben, er selbst - offenbar Bewohner in Nr. 135 - habe sogar gar nichts von dem Brand mitbekommen. Dann kann es also doch nicht so schlimm gewesen sein?

Das Gefährliche ist nicht der Rauch als solcher, sondern das Kohlenmonoxid.
Kohlenmonoxid ist unsichtbar und geruchlos und kann innerhalb weniger Atemzüge bei entsprechender Konzentration zu Bewusstlosigkeit und danach zum Tode führen.

6. Hätte man die Bewohnerinnen und Bewohner nicht doch in den Wohnungen lassen können?

Nachdem die an der Ortsbegehung beteiligten Fachleute - Feuerwehr der Stadt Bergkamen, Brandschutzingenieur des Kreises Unna und Bauaufsicht der Stadt Bergkamen - übereinstimmend festgestellt hatten, dass aufgrund des Zustandes der Gebäude in einem Brandfalle Lebensgefahr besteht, gab es keine andere Entscheidung als die Häuser für unbewohnbar zu erklären und kurzfristig räumen zu lassen.
Hätten wir sagen sollen, es ist ja jahrzehntelang immer alles gut gegangen - auch bei vergangenen Brandereignissen - , also wird es auch in Zukunft immer gut gehen? Welchen Aufschrei hätte es wohl gegeben, wenn sich bei einem Brand mit Todesfolge im Nachhinein herausgestellt hätte, dass wir von dem entsprechenden Zustand der Wohngebäude gewusst haben ohne aktiv zu werden?

7. Es hat 2013 einmal richtig in den Wohngebäuden gebrannt. Damals ist auch nicht das ganze Haus in Flammen aufgegangen, also funktionierte doch der Brandschutz!?

Richtig ist, dass es 2013 im dritten Obergeschoss einen Wohnungsbrand (durch Brandstiftung des Bewohners) gegeben hat. Zum Glück war die städtische Feuerwehr schnell genug vor Ort. Sie hat rasch die Gebäude komplett evakuiert, den Wohnungsbrand innerhalb kürzester Zeit kompetent gelöscht und so ein Übergreifen auf benachbarte Wohnungen verhindert. Nach dem ausreichenden Durchlüften konnten die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Wohnungen wieder beziehen.

Dass sich bei einem Brand innerhalb des Gebäudes Rauch verteilt, ist nichts Ungewöhnliches und hat deshalb keine Untersuchung der Gebäudestruktur ausgelöst.
Anders stellte sich die Situation jetzt dar, als erst nach Löschen des Brandes Rauchmelder im benachbarten Wohngebäude Alarm schlugen und dann Kohlenmonoxidmessungen durchgeführt wurden.
Ob der innere Zustand der Häuser damals schon so war wie heute ist zur Zeit nicht bekannt.

Die Gefahr bei den beiden Wohngebäuden ist auch nicht, dass sie wie eine Fackel in Flammen aufgehen könnten, sondern dass sich Kohlenmonoxid rasch im gesamten Gebäude verteilen kann. In diesem Fall kann die Feuerwehr - wie gesagt - nicht garantieren, auch beim nächsten Mal schnell genug alle acht Etagen evakuieren zu können, ohne dass es zu Verletzten oder möglicherweise sogar Toten kommt.

8. Wurden die Wohnungseigentümer und Mieter der Töddinghauser Straße über das Ergebnis der Ortsbesichtigung am 13. Mai informiert? Haben sie die Mängelliste der Stadt vom 14. Mai erhalten?

Ansprechpartner bei Eigentümergemeinschaften ist für die Stadt Bergkamen der von der Wohneigentümergemeinschaft bestellte Hausverwalter. Hausverwalter - erst seit Anfang 2019 im Amt in Nachfolge der Fa. Curator Vermietungs und Verwaltungs GmbH aus Dortmund - war André Beckschulte Immobilien-Management aus Unna.
Der Hausverwalter wurde von der Stadt bereits am 14. Mai - also am Tag vor der Feststellung der Unbewohnbarkeit - in einer Sitzung zusammen mit den an der Ortsbesichtigung Beteiligten über die Ergebnisse der Ortsbegehung und die festgestellte Mängelliste detailliert und vollständig informiert.

Nachtrag:
In der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümer am 23. 07. 2019 wurde zum neuen Hausverwalter K.-Jörg Berchem, Immowert24 GmbH aus Lünen bestellt. Anwaltliche Unterstützung leistet Rechtsanwalt André Picker aus Witten. Als Brandschutzberater wurde Thomas Albrecht aus Bergkamen bestätigt. Siehe Bericht => Westfälischer Anzeiger vom 24. 07. 2019.

9. Wie lief die Räumung ab?

Die Räumung erfolgte am 15. Mai 2019, also fünf Tage nach dem Brandereignis und einen Tag nach der Ortserkundung und Feststellung der lebensgefährlichen Brandschutzmängel.

Am Vormittag wurden die anwesenden Bewohnerinnen und Bewohner über Handzettel und direkte Ansprache informiert. Beschäftigte der Stadt blieben vor Ort, um Fragen direkt zu klären. Auch das Bürgertelefon unter der Durchwahl 965-444 sowie zahlreiche Beschäftigte des Sozialamtes waren bis zum Ende der Evakuierungsmaßnahmen erreichbar. Notunterkünfte waren bereitgestellt worden, wobei die Stadt natürlich nicht wusste, wie viele dort unterzubringen sind. Es gab das Angebot, dass Personen ohne PKW über das Sozialamt gefahren werden konnten. Der Baubetriebshof hat ab ca. 17 Uhr bereit gestanden, um Koffer oder schwerere Gegenstände zu transportieren. Den Bewohnerinnen und Bewohnern wurde mitgeteilt, dass sie bis ca. 17 Uhr - wobei nicht genau auf die Uhr geachtet wurde - Zeit haben, ihre Wohnungen zu verlassen.

Die überwiegende Zahl der ca. 95 Bewohnerinnen und Bewohner erklärte, sich selber um eine Unterkunft kümmern zu wollen und zu können. Eine Familie mit 3 Kindern wurde von der Stadt in einer Mietwohnung im Stadtgebiet untergebracht. 16 Personen, alles Erwachsene ohne Kinder und ohne Haustiere, erklärten, dass sie keine Möglichkeit hätten, woanders unterzukommen. Ihnen wurde daraufhin, um Obdachlosigkeit zu vermeiden, eine Unterbringung in einer städtischen Übergangsunterkunft angeboten.

10. Wurde die Entscheidung, die Gebäude für unbewohnbar zu erklären, später nochmals unabhängig überprüft?

Der Hausverwalter der Wohngebäude Töddinghauser Straße hat im Interesse der Eigentümer unverzüglich ein Gutachterbüro, das auf Brandschutzfragen spezialisiert ist, mit einer Überprüfung beauftragt. Das war die PlanungsgruppeK aus Unna, mit dem Gutachter Wilhelm Tigges.
Das Ergebnis der Überprüfung durch den unabhängigen Gutachter war eindeutig: Uneingeschränkte Bestätigung der Unbewohnbarkeit der Wohngebäude und der Notwendigkeit der Räumung. Dabei wurde von dem Fachgutachter eine weitere Liste - noch nicht abschließend - von Brandschutzmängeln im Gebäude aufgelistet.

Seit dem 09. 07. 2019 ist der Stadt bekannt, dass ein Teil der Wohnungseigentümer einen neuen Brandschutzberater beauftragt hat, und zwar Thomas Albrecht aus Bergkamen. Dieser stellt zwar wohl die Notwendigkeit der Räumung nicht in Frage, hält aber eine schnellere und preiswertere Sanierung für möglich als der erste Gutachter.

11. Wer ist verantwortlich für den gefährlichen Zustand im Inneren der Wohngebäude Töddinghauser Straße135 und 137?

Grundsätzlich ist jeder Eigentümer für die Sicherheit innerhalb seiner Gebäude verantwortlich. Im Falle von Eigentumswohnungen - so wie in diesem Fall - ist der jeweilige Eigentümer für seine einzelne Wohnung verantwortlich, die Eigentümergemeinschaft insgesamt für das Gebäude als solches. Inwieweit die Verantwortung auf einen Hausverwalter übertragen worden ist, muss zwischen Eigentümergemeinschaft und Hausverwaltung geklärt werden.

12. Hätte nicht vielleicht auch die Stadt schon früher den Zustand der Wohngebäude erkennen und die Eigentümergemeinschaft darauf hinweisen können?

Die beteiligten Stellen innerhalb der Stadtverwaltung haben ermittelt, was in der Vergangenheit passiert ist oder hätte passieren müssen. Dazu gehört auch die Frage, ob wir schon eher hätten handeln können. Akten aus über vierzig Jahre, die überwiegend bereits archiviert sind, mussten durchgesehen werden.

Letztlich ändert sich dadurch allerdings die Verantwortung der Eigentümergemeinschaft nicht.

In der Sitzung des städtischen Fachausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr am 09. Juli diesen Jahres wurde über die Ergebnisse der Recherche innerhalb der Verwaltung berichtet. Wie öffentlich zugesagt, wurden dabei auch städtische Versäumnisse in der Vergangenheit transparent gemacht.

Hier ist der Bericht zur Ausschusssitzung im => Bergkamener Infoblog vom 10.07.2019.
Und hier ein Bericht aus dem Westfälischen Anzeiger zur Ausschusssitzung: => Westfälischer Anzeiger vom 11. 07. 2019

Und hier ist ein Link auf dem vollständigen PowerPoint-Vortrag des 1. Beigeordneten Dr.Ing. Hans-Joachim Peters : => Vortrag im öffentlichen Teil des Fachausschusses am 09. 07. 2019 zur Evakuierung

Ergebnis bislang:
Die Räumungsentscheidung der Stadt am 15. Mai 2019 ist fehlerfrei gewesen.
In der Vergangenheit hat es allerdings Fehleinschätzungen auf Seiten der Stadt gegeben. Die Gebäude Töddinghauserstraße 135 und 137 sind fälschlicherweise nicht als Hochhäuser i. S. der Baurechts eingestuft worden. Ein Fehler, der allerdings auch der Eigentümergemeinschaft, den früheren und jetzigem Hausverwalter und auch dem Kreis Unna als Aufsichtsbehörde ebenfalls nicht aufgefallen ist.
Es hätten also eigentlich in regelmäßigen Abständen Brandschauen durch die Stadt stattfinden müssen. Möglicherweise hätten die Wohnhäuser also bereits früher geräumt und saniert werden müssen.
Es ist wirklich ein unglaubliches Glück gewesen, das es der Feuerwehr in den vergangenen Brand- und Verrauchungsfällen immer gelungen ist, alle Bewohner rechtzeitig zu evakuieren. Wie die Feuerwehr allerdings nach der Besichtigung am 14. Mai klar gemacht hat, kann sie dies für die Zukunft keinesfalls garantieren.

Also nochmal im Klartext:
Es hat nach jetziger Erkenntnis in der Vergangenheit Versäumnisse von Seiten der Stadt gegeben, die Evakuierung am 15. Mai ist aber nicht zu beanstanden.

Ergänzung: Bis zum Juni diesen Jahres war die Stadt der Auffassung, lediglich der ehemalige City-Wohnturm mit seinen 18 Geschossen sei ein Hochhaus im Sinne des Baurechts. Der Wohnturm - in dem regelmäßig Brandschauen stattgefunden hatten - wurde im November 2000 von der Stadt für unbewohnbar erklärt und geräumt. Und wurde dann in den Jahren 2014 bis 2016 von der Eigentümergesellschaft abgerissen.
Ausser den beiden Wohngebäuden Töddingshauser Straße 135 und 137 gibt es nach nochmaliger Überprüfung aktuell keine Hochhäuser in Bergkamen.

13. Sind nicht andere Gebäude in Bergkamen, die aus etwa der gleichen Zeit stammen, ebenfalls gefährdet?

Das ist nicht auszuschließen.
Der Vorgang um die Wohngebäude Töddinghauser Straße 135 und 137 sollte für alle Eigentümer, einschließlich der Wohnungsbaugesellschaften und der Eigentümergemeinschaften im Stadtgebiet Anlass sein, die Sicherheit ihrer eigenen Gebäude auf den Prüfstand zu stellen.

Beim Rathauses (Fertigstellung 1976) und den übrigen städtischen Gebäuden sind wir als Stadt Eigentümer und überprüfen daher den Brandschutz regelmäßig.

14. Hat die Eigentümerin der benachbarten leerstehenden Turmarkaden ein Interesse am Erwerb der Wohngebäude?

Ich bin nicht Sprecher der Turmarkaden-Eigentümerin und vertrete ausschließlich die Interessen der Bergkamener Bürgerinnen und Bürger.

Objekteigentümerin ist die Objektgesellschaft Hilee B GmbH aus Zossen, mit dem Geschäftsführer Peter Dietrich. Nach Aussen tritt normalerweise die für den Abriss des Altgebäudes, einen Neubau und Neubelegung zuständige Firma Interra Immobilien AG aus Düsseldorf, mit dem Geschäftsführer Alexander Dold, auf.

In der Presse hat die Turmarkaden-Eigentümerin bereits im Mai erklärt, keinerlei Interesse am Kauf der Wohngebäude zu haben.
So im => Westfälischen Anzeiger vom 21. 05.2019

Im Übrigen wurden die künftigen Pläne der Nachfolgenutzung der Einzelhandelsfläche in öffentlicher Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Bergkamen am 04.12.2018 vorgestellt. Die Wohnhäuser Töddinghauser Straße 135 und 137 waren dabei eindeutig ausgespart.
In der Presse hat der Vertreter der Eigentümerin in Zusammenhang mit der Ankündigung, dass der eigentliche Abriss der Turmarkaden am 23. 07. 2019 beginnen wird, noch einmal bekräftigt, dass in allen Planungen die angrenzenden Wohngebäude ausgespart sind. =>Siehe Westfälischer Anzeiger vom 17. 07.2019

Weitere Nachfragen müssten direkt an die Turmarkaden-Eigentümerin gerichtet werden.

15. "Mister Beyond" behauptet in seinem Video, ein Zeuge hätte im Keller der leerstehenden Turmarkaden einen aufgehäuften Berg von brennbarem Material entdeckt, der wie zum Anzünden ausgesehen hätte! Was sagen Sie dazu?

Genauso wie "Mister Beyond" selbst bleibt auch dieser sogenannte Zeuge anonym.
Da die Kellerräume der Turmarkaden von außen nicht einsehbar sind, muss dieser sogenannte Zeuge widerrechtlich in das abgesperrte Gebäude eingedrungen sein. Die Polizei, die versucht, die vermutliche Brandstiftung aufzuklären, hätte sicher großes Interesse an einem Gespräch mit diesem Zeugen. Gemeldet hat er sich bislang offensichtlich nicht.

Ergänzungsfrage: Hätte es im Kellergeschoss eine Sprinkleranlage gegeben, wäre doch der Kellerbrand am 10.05. wahrscheinlich verhindert worden?

Das mag sein, ist aber völlig irrelevant. Grund für die Räumung war ja nicht der Kellerbrand als solcher, sondern der innere Zustand der Wohngebäude. Der Kellerbrand war nur der Auslöser für die Untersuchung am 14. 05. Ohne diesen Brand wäre die lebensgefährliche Gebäudesituation unentdeckt geblieben, mit möglicherweise katastrophalen Folgen bei einem nächsten Brandereignis.

16. Wie ist der Zustand der städtischen Übergangsunterkunft, in der 16 Menschen untergebracht worden sind?

Die in der städtischen Unterkunft untergebrachten Menschen sind nicht in einer Massenunterkunft untergebracht worden. Sie sind in einem neu gebauten Gebäudeteil im Erstbezug, maximal mit 2 Personen, zum Teil auch einzeln, in Einzimmerappartements untergekommen.
Diese Einzimmerappartements haben eine komplette Küchenzeile, eine eigene Waschmaschine und ein separates Badezimmer mit Dusche, WC und Waschbecken. Da es ein Erstbezug war, war am Anfang sicher die eine oder andere Kleinigkeit noch nicht in Ordnung.
Die städtischen Beschäftigten geben sich aber jede Mühe, auch auf Sonderwünsche der Bewohnerinnen und Bewohner einzugehen. Davon habe ich mich bei meinem Besuch in der Unterkunft persönlich überzeugen können.

Die Appartements sind mit Sicherheit keine Luxuswohnung und selbstverständlich kein Vergleich zum Komfort in den eigenen vier Wänden. Dennoch bieten sie den Betroffenen ein angemessenes Dach über dem Kopf. Wer diese Unterkünfte als "Rattenlöcher", "Drecksloch", "menschenunwürdig" usw. bezeichnet, begeht nichts als Hetze!

17. Wie lange müssen die Menschen in der städtischen Unterkunft bleiben?

Die städtischen Unterkünfte sind immer nur für einen Übergangszeitraum gedacht bis die Betroffenen eine normale Wohnung finden.
Städtische Beschäftigte stehen für Beratung und Vermittlung zu Wohnungsgesellschaften und für Mietmöglichkeiten zur Verfügung.

Aus meiner Sicht ist eine schnellstmögliche Rückkehr wünschenswert. Dafür muss aber zunächst von der Eigentümerseite ein überzeugendes Sanierungskonzept vorgelegt werden.

18. Warum müssen die in der städtischen Unterkunft untergebrachten Menschen dafür auch noch Geld bezahlen?

Eine Miete wird von den in der städtischen Unterkunft untergebrachten Menschen nicht verlangt.
Die genannte Unterkunft dient zur vorübergehenden Unterbringung von Personen, die unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht sind. Dafür ist in der vom Rat der Stadt Bergkamen erlassenen Satzung eine Benutzungsgebühr pro Person und Monat von 241,34 € festgelegt worden. Im Fall der Vollbelegung der Unterkunft würden mit diesem Geld rechnerisch die Gesamtkosten abgedeckt sein. Ein Gewinn entsteht für die Stadt in keinem Fall. Die Berechnung der Stadt kann im Streitfall voll umfänglich vom Gericht überprüft werden.
Die Benutzungsgebühr wird grundsätzlich von jedem, der von der Stadt dort untergebracht wird, verlangt. Für einige Betroffene wird sie vom Job-Center übernommen. Ob und was die Anderen tatsächlich zahlen müssen, wird in jedem Einzelfall entschieden. In der Vergangenheit sind immer sozial verträgliche Lösungen gefunden worden.
Laut Satzung wird die Gebühr durch Bescheid des Bürgermeisters festgesetzt. Das habe ich bisher nicht getan.

19. Wann können alle Bewohnerinnen und Bewohner wieder in ihre eigenen Wohnungen in der Töddinghauser Straße zurückkehren?

Eine Rückkehr ist erst nach Sanierung der entscheidenden Brandschutzmängel denkbar. Eine Komplettsanierung ist vermutlich nicht erforderlich. Möglicherweise lässt sich auch ein Stufenplan realisieren.
Wann das der Fall sein wird, muss zunächst einmal die Eigentümergemeinschaft festlegen, die sich dafür Fachgutachter bedienen muss. Erst, wenn keine Lebensgefahr in den Gebäuden durch Kohlenmonoxidvergiftung besteht, wird die Stadt als zuständige Bauaufsichtsbehörde eine Rückkehr gestatten. Ob die am 07.08. von dem Wohnungsverwalter vorgelegte Übersicht über erfolgte Sanierungen diesem Anspruch genügt, ist von der Stadt Bergkamen zu entscheiden. Bei dieser Entscheidung wird dem Votum der Brandschutzdienststelle des Kreises Unna eine zentrale Bedeutung zukommen.

Als Stadt haben wir zunächst konstruktiv mit dem Hausverwalter Beckschulte und dem von ihm beauftragten Gutachterbüro PlanungsgruppeK zusammen gearbeitet.
Nachdem klar wurde, dass ein Teil der Wohnungseigentümer das Vertrauen in den bisherigen Verwalter Beckschulte und den von ihm beauftragten Gutachter Tigges verloren und einen neuen Berater beauftragt hat, hat die Stadt mit dem neuen Berater Albrecht das Fachgespräch über den korrekten Weg der Sanierung aufgenommen, um so schnell es geht eine Rückkehr der Bewohner in ihre eigenen Wohnungen möglich zu machen.
=>Siehe dazu den Westfälischen Anzeiger vom 17.07.2019

Zunächst ist am 18.07. bei der Stadt lediglich ein Entwurf für ein Sanierungskonzept eingereicht worden, welches nach Auffassung der Fachleute von Stadt und Kreis nicht ausreichend ist. Das Angebot von Seiten der Stadt, in einem Gespräch vor Ort den vorgelegten Entwurf zu verbessern, wurde von dem Berater der Eigentümergemeinschaft abgelehnt.

Am 07.08. ist dann bei der Stadt durch den Verwalter ein Antrag auf Aufhebung der Ordnungs- und Duldungsverfügung vom 15.05.2019 eingereicht worden. Darin wird vorgetragen - ohne Nennung eines Fachgutachters oder Belege für eine fachgerechte Durchführung der Arbeiten - einige der notwendigen Sanierungsarbeiten seine inzwischen erledigt worden.
Zu diesem Zwischenstand auch ein => Beitrag in der WDR-Lokalzeit Dortmund vom 07.08.2019.

Wenn auch bei einer öffentlichen Veranstaltung der Bewohner der geräumten Häuser am 3. August 2019 behauptet wird, die gerügten Mängel seien - ganz oder zu 98 % - beseitigt (dazu =>Siehe dazu Westfälischer Anzeiger vom 04.08.2019), so reicht eine solche über die Presse transportierte Behauptung nicht aus, um von Seiten der Stadt die Wohnungen freigeben zu können. Wohnungsverwalter und Gutachter ist dies auch bewusst.

Die Stadt hat mit der Verfügung vom 15.05. nicht zugesagt, dass bei einer Beseitigung der drei in der Verfügung genannten Mängel eine Rückkehr möglich ist. Im Gegenteil, es ist ausdrücklich ein Gutachten über die Gesamtheit aller Mängel gefordert worden. Dieses Gutachten ist bislang nicht vorgelegt worden.

Ebensowenig nutzt den Bewohnern übrigens ein Aufwärmen der alten Verschwörungstheorien oder die Skandalisierung ganz normaler Vorgänge:
- "Die Seiten in der Verwaltungsakte sind nicht nummeriert!" = Nein, sind sie nicht und das ist auch bis zum Gerichtsverfahren weder erforderlich noch üblich.
- Oder: "Da sind einige Vorgänge erst unmittelbar vor der Akteneinsicht ausgedruckt worden!" = Ja, ein großer Teil unserer Verwaltungsvorgänge ist rein digital, d.h. nur in den E-Mail-Ordnern des Fachämter vorhanden. Sie werden erst ausgedruckt, wenn es erforderlich ist, zum Beispiel um eine Akteneinsichtnahme durch den Wohnungsverwalter Töddinghauser Str. zu erleichtern.
Also alles kein Skandal und absolut kein Grund, mal wieder Stimmung gegen die Stadtverwaltung zu machen. Das nutzt den Bewohnern rein gar nichts und beschleunigt auch nicht ihre Rückkehr.

20. Mein Ziel?

Mein Ziel ist es, den Bewohnerinnen und Bewohner so schnell wie möglich eine Rückkehr in ihre Wohnungen zu ermöglichen!
Als Bürgermeister bewegt mich zum Einen das Schicksal der evakuierten Menschen und zum Anderen habe ich natürlich auch kein Interesse, 60 Wohnungen in der Stadtmitte leerstehen zu lassen.

Hilfreich wäre es, wenn einige der Bewohner und ihre Unterstützer nicht länger öffentliche Beschimpfungen und Drohungen gegen die Stadtverwaltung artikulieren, sondern zu einem kooperativen Verhalten zurückkehren würden. Schließlich ist bei der Eigentümergemeinschaft seit dem 15. Mai (!) bekannt, dass ein Gutachten unerlässlich und ein tragfähiges Sanierungskonzept auf der Grundlage dieses Gutachtens erforderlich ist.


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